Patientenservice

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQs. Bleiben dennoch Fragen offen, rufen Sie uns einfach während unserer Geschäftszeiten an. Oder senden Sie uns eine E-Mail.

FAQ | Häufig gestellte Fragen

Gerne senden wir Ihnen ein Duplikat Ihrer Rechnung per Post zu. Schreiben Sie uns dazu eine Nachricht an rechnung@gepach.de, mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rechnungsnummer. Oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07664-973720.
Bitte hinterlegen Sie Ihre neue Adresse direkt bei Ihrem behandelnden Arzt. Von dort wird uns Ihre Anschrift mit jeder Rechnung neu übermittelt. Wir speichern Ihre Adressdaten nicht ab.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihren behandelnden Arzt. Uns selbst liegen keine Dokumente zu Ihren Untersuchungsergebnissen vor.
Falls Ihre Versicherung weitere Unterlagen anfragt, wie beispielsweise die Wahlleistungs-, oder Individualvereinbarung, den OP-Bericht oder das Anästhesieprotokoll, können wir dies gerne für Sie veranlassen. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@gepach.de, mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rechnungsnummer. Oder kontaktieren uns direkt telefonisch unter 07664-973720.
Falls Ihr Kostenträger weitere Sachkostennachweise benötigt, erhalten Sie diese gerne von uns. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@gepach.de und geben darin die erforderlichen Sachkostennachweise sowie Ihre Rechnungsnummer an. Oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch unter 07664-973720.
Wir unterstützen Sie jederzeit gerne bei inhaltlichen Rechnungsfragen. Falls erforderlich, klären wir Ihr Anliegen direkt mit dem Sekretariat Ihres behandelnden Arztes. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an info@gepach.de, mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rechnungsnummer. Oder kontaktieren uns direkt telefonisch unter 07664-973720.
Nach § 12 der Gebührenordnung für Ärzte ist jede medizinische Rechnung sofort fällig – unabhängig von Ihrer jeweiligen Versicherung oder Beihilfestelle und auch unabhängig davon, zu welchem Anteil diese Ihre Rechnung erstattet. Damit Ihnen ausreichend Zeit für die Rechnungsprüfung, Banklaufzeiten etc. bleibt, räumen wir Ihnen ein Zahlungsziel von 28 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ein.

Sie kommen automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), wenn Sie die Rechnung nicht innerhalb dieser 28 Kalendertage beglichen haben. Der Verzug tritt auch ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung in Kraft.
Sie sind nicht sicher, ob Sie die Ihnen aktuell vorliegende Rechnung bereits beglichen haben? Dann überprüfen Sie bitte zunächst alle Zahlunsgsausgänge auf Ihrem Konto – rückwirkend bis zum Rechnungsdatum.

Ist die entsprechende Überweisung dort nicht auffindbar, haben Sie die Rechnung höchstwahrscheinlich noch nicht bezahlt. Bitte holen Sie dies so schnell wie möglich nach.
Falls Sie die betreffende Rechnung bereits beglichen haben, gab es vermutlich eine zeitliche Überschneidung Ihrer Zahlung mit unserem Mahnprozess. Dann brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.

Steht die Zahlung der angemahnten Rechnung noch aus, holen Sie diese bitte so schnell wie möglich nach.
Keine Sorge, den zu viel bezahlten Betrag erstatten wir Ihnen automatisch auf das Konto zurück, von dem Sie die Überweisung getätigt haben. Sie müssen nichts weiter unternehmen.